Beratung Deutsch & Integration
Geförderte Integrationskurse
Seit 2005 regelt ein Gesetz die sprachliche Integration von Migrantinnen und Migranten in Deutschland. Die Integrationskurse sollen den Teilnehmenden ausreichende Kenntnisse vermitteln, die es ihnen ermöglichen sollen, „ohne die Hilfe Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbstständig zu handeln“.
„Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“ liegen gemäß §3Abs.2 der Integrationsverordnung vor, wenn jemand „entsprechend seinem Alter und Bildungsstand ein Gespräch führen und sich schriftlich ausdrücken kann.“
Wenn es um Integrationskurse geht, sieht das deutsche Aufenthaltsgesetz unterschiedliche Regeln für Teilnahme und Kosten vor. Informationen darüber, ob Sie grundsätzlich an einem Integrationskurs teilnehmen können, was Sie der Kurs kostet und wie Sie in einen Kurs kommen, beantworten wir Ihnen gerne und helfen Ihnen bei den notwendigen Anträgen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen für eine Beratung mit:
Wer wird zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet?
Die Ausländerbehörde kann u.a. neuzugewanderte Ausländer/-innen ohne einfache Sprachkenntnisse zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichten.
Die Träger der Grundsicherung (Jobcenter) können Ausländer/-innen zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichten, wenn die fehlenden Deutschkenntnisse ein Hindernis in der Vermittlung in Arbeit darstellen.
Wer hat eine Berechtigung zur Teilnahme?
Für weitere Informationen zu Kursen und Kursterminen:
Frau Vanessa Burris - burris[at]datey.com
Tel.: 06371 964215
Wir bieten Deutschkurse auf allen Sprachniveaus an.
Wir halten bei Nachfrage auch Intensivkurse für Schnell-lerner.
Mehr Infos hier
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